Chippflicht in Deutschland - jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln

Man sollte eigentlich denken, dass es eine bundeseinheitliche Regelung bzgl. der Pflicht zum Kennzeichnen per Mikrochip und dessen Registrierung gibt. Und - wie ich finde - auch geben sollte.  Dies ist allerdings - noch - nicht der Fall.

Wozu eine Verpflichtung zum Chippen und Registrieren?

Wenn alle Hunde und Katzen gechippt und registriert wären (und die Besitzer auch daran denken, einen Umzug anzugeben), würde es bei einem entlaufenen Tier viel schneller gehen, es zum Besitzer zurück zu bringen. Dadurch kann man Tier und Halter sehr viel Leid ersparen.

Und man darf auch nicht vergessen, dass dadurch Tierdiebstähle deutlich schwerer werden. Gechippt und registriert - und als gestohlen oder entlaufen gemeldet - könnten Tierärzte, Tierheime etc. eher den rechtmäßigen Besitzer ausmachen.

 

Nachfolgend nach Bundesland in alphabetischer Reihenfolge, wo welche Regeln bzgl. der Kennzeichnung von Hunden gelten:

 

Baden-Württemberg:

Hier ist so, dass bei den meisten Hunden als Kennzeichnung eine einfache Tätowierung ausreicht. Von der Chippflicht sind nur Hunderassen betroffen, die als gefährlich gelten. Der Chip sollte in diesem Fall vor der Beantragung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährliches Hundes eingepflanzt werden, um den Nachweis zu haben.

Bayern:

Kein Chip erforderlich. Eine Tätowierung muss allerdings erfolgen, um den Hund zu kennzeichnen.

Berlin:

In Berlin besteht eine Chippflicht für ausnahmslos alle Hunderassen.

Brandenburg:

In Brandenburg gibt es ein paar Ausnahmen, was die Körpergröße des Hundes angeht. Es müssen demnach alle Hunde, deren Widerristhöhe (Übergang vom Hals zum Rücken) mindestens 40 cm beträgt und die mehr als 20 kg wiegen, sowie als gefährlich eingestufte Hunde gechippt werden. Bisher gilt diese Ausnahme nur in Brandenburg.

Bremen:

In Bremen sind nur Halter von als gefährlich eingestuften Hunden zum Chippen verpflichtet.

Hamburg:

In Hamburg müssen alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat gechippt sein.

Hessen:

Hunde, die als gefährlich gelten, müssen in Hessen mit einem Mikrochip versehen werden. Dieser darf aber nur von einem Tierarzt eingepflanzt werden (was meiner Ansicht nach grundsätzlich gelten sollte!!)

Mecklenburg- Vorpommern:

Hier beschränkt sich die Chippflicht auf alle als gefährlich eingestuften Hunde. Die Einpflanzung des Mikrochip muss nicht unbedingt vom Tierarzt durchgeführt werden, ist jedoch zu empfehlen. Als Alternative wird auch eine tätowierte Zuchtregister-Nummer anerkannt.

Niedersachsen:

Alle Hunde, die älter als 6 Monate sind, müssen einen Mikrochip besitzen. Es werden aber auch ältere Kennzeichnungen akzeptiert, sofern der Halter noch über das dafür vorgesehene Lesegerät verfügt.

Nordrhein-Westfalen:

Hunderassen, die vom Landeshundegesetz als „gefährlich“ eingestuft werden, sind in Nordrhein-Westfalen von einer Chippflicht spätestens ab dem 3. Lebensmonat betroffen.

Rheinland-Pfalz:

Halter, deren Hunde laut Landeshundegesetz von Rheinland-Pfalz auf der Liste der gefährlichsten Hunderassen stehen, müssen ebenfalls mit einem Chip ausgestattet werden.

Saarland:

Im Saarland müssen Hunde, welche einer gefährlichen Hunderasse angehören, gechippt werden.

Sachsen:

In Sachsen besteht derzeit überhaupt keine Kennzeichnungspflicht, somit auch keine Chippflicht. Es ist damit das einzige Bundesland überhaupt in Deutschland.

Sachsen Anhalt:

Hunde, die älter als 6 Monate sind oder auf der Liste der gefährlichen Hunderassen stehen, müssen mit einem Mikrochip ausgestattet werden. Das sollte unbedingt vom Tierarzt durchgeführt werden.

Schleswig- Holstein:

Hier muss ein Hund, der als gefährlich gilt, gechippt werden. Aber auch hier muss das zwangsläufig der Tierarzt übernehmen.

Thüringen:

In Thüringen ist das Einpflanzen eines Mikrochips beim Hund Pflicht. Der Vorgang muss von einem Tierarzt vorgenommen werden.

 

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass es eigentlich egal ist, ob die Implantation des Mikrochips sowie die Registrierung beim Haustierzentralregister irgendwo Pflicht ist oder nicht. Meiner Meinung nach sollte jeder Hunde- (und auch Katzenbesitzer) eine solche Kennzeichnung bei seinem Tier durchführen lassen und es registrieren.